Auch wenn dieses Thema aktuell noch nicht im Fokus steht – auf lange Sicht ist es unumgänglich, sich mit ergonomischen Arbeitsplatzbedingungen im Zusammenhang mit digitalem Unterricht zu befassen.
Schülerinnen und Schüler befinden sich die längste Zeit ihrer Schullaufbahn im Wachstum. Sie selbst haben für ein ergonomisches Arbeitsumfeld meist noch kein Bewusstsein. Umso mehr ist es Aufgabe und Verantwortung der Schule (Schulträger, Schulleitung und Lehrpersonal), dieses Bewusstsein zu fördern und angemessene Bedingungen zu schaffen.
Besonders in Zeiten der Pandemie muss vermehrt auf ergonomische Lernumgebungen geachtet werden, da Bewegungseinheiten und Schulsport über lange Zeiträume entfallen. Zudem hat die Bildschirmzeit der Schülerinnen und Schüler massiv zugenommen. Es ist es keine Seltenheit, dass durch Schule und Freizeit täglich zehn Stunden und mehr vor Bildschirmen und Smartphones verbracht werden. Angesichts dieses Ausmaßes an einseitiger Belastung sind beispielsweise Muskel- und Skelettbeschwerden vorprogrammiert. Hierbei zeigen sich die Auswirkungen von einseitiger Belastung physisch und psychisch: Vermehrt auftretende Symptome wie brennenden Augen, Handgelenks-, Rücken- oder Nackenschmerzen gilt es ebenso entgegenzuwirken wie Gereiztheit und Nervosität der Schülerinnen und Schüler.
Für Schreibtischarbeitsplätze im beruflichen Umfeld sieht die Arbeitsstättenverordnung zum Schutz von Beschäftigten vor zu hohen physischen und psychischen Belastungen verschiedene „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ vor. Die Verordnung definiert welche Mindestanforderungen für Bildschirmarbeit gelten, die nicht unterschritten werden dürfen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind nach der Verordnung verpflichtet, alle Bildschirmarbeitsplätze hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu beurteilen.
So definiert die Verordnung Abmessungen für Bildschirmarbeitsplätze oder Eigenschaften für ergonomische Büromöbel. Demnach sollte ein Monitor die Bilddiagonale von 19 Zoll nicht unterschreiten und zudem gut entspiegelt sein. Es wird empfohlen, dass immer eine der Aufgaben angepasste Wahl des Bildschirmes erfolgt. Für Tätigkeiten mit hohem Leseanteil werden Sehabstände von 50 bis 65 cm empfohlen.
Der große Ergonomiecheck von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Haben Schüler und Schülerinnen ihren Schreibtisch vor Corona nur für die Erledigung der Hausaufgaben benutzt, verbringen sie neuerdings in Zeiten von Distanz- und Wechselunterricht zunehmend mehr Zeit dort. Daher sollte dringend auch hier auf ergonomische Arbeitsbedingungen geachtet werden: Ein Tisch mit höhenverstellbarer Arbeitsfläche sowie ausreichend Beinfreiheit ist ebenso wichtig wie ein drehbarer Stuhl mit verstellbarer Sitzhöhe und Rückenlehne. Da jedoch in vielen Haushalten kein höhenverstellbarer Tisch möglich sein wird, sollte bei der Wahl des Schreibtisches trotzdem die ergonomischen Aspekte berücksichtigt werden. So sollte er mindestens 80 cm tief und 160 cm breit sowie eine feste Höhe von 74 (± 2) cm besitzen. Auch der Monitor sollte höhenverstellbar sein und augengerecht einstellbar sein.
Zu guter Letzt steht aber selbstverständlich über aller Ergonomie am Arbeitsplatz das Gebot der regelmäßigen Bewegungspausen - Körper und Augen brauchen immer wieder kurze Erholungszeiten. Die perfekte Bildschirmgröße, ein höhenverstellbarer Tisch sind ergonomisch gesehen wichtige Aspekte, jedoch sollte auch berücksichtig werden, dass diese in den meisten Haushalten noch nicht vorhanden sein werden. So sollten auch längere Pausen einen festen Bestandteil im digitalem Unterricht finden.